Bei der Installation eines Treppenlifts in Mehrfamilienhäusern müssen die Interessen aller Bewohner berücksichtigt werden, was mehr Aufwand bedeutet als in einem Einfamilienhaus. In einer selbst bewohnten Immobilie können Eigentümer in der Regel eigenständig über den Einbau eines Treppenlifts entscheiden. In Gebäuden mit mehreren Wohnparteien ist jedoch die Zustimmung der anderen Miteigentümer notwendig. Zusätzlich müssen bauliche Mindestanforderungen für die Genehmigung des Einbaus erfüllt sein.
![](https://www.treppenlift-info.com/wp-content/uploads/treppenlift-mehrfamilienhaus.png)
Auf was müssen Mieter achten?
Für Mieter gilt gemäß § 554a Abs. 1 BGB das Recht auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Kann das Treppenhaus nicht eigenständig genutzt werden, ist der Vermieter verpflichtet, den Einbau eines Treppenlifts zu dulden, vorausgesetzt, der Mieter kann ein berechtigtes Interesse, wie eine körperliche Einschränkung, nachweisen. Der Vermieter kann die Zustimmung jedoch verweigern, wenn seine Interessen am Erhalt des Gebäudes überwiegen. Die Kosten für Anschaffung und möglichen Rückbau trägt der Mieter.
Was muss bei Eigentümergemeinschaften beachtet werden?
Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft benötigen für den Einbau eines Treppenlifts die Zustimmung der Gemeinschaft. Da dies eine bauliche Veränderung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) darstellt, muss ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erfolgen. Bei einer Ablehnung kann der Eigentümer unter bestimmten Bedingungen seinen Anspruch auf einen Treppenlift gerichtlich durchsetzen, wobei die Situation individuell geprüft wird.
Frühzeitig das Gespräch mit allen involvierten Parteien suchen
Treppenlift können also grundsätzlich auch in Mehrfamilienhäusern eingebaut werden. Bei der Planung, einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus zu installieren, sollte aber frühzeitig das Gespräch mit den anderen Wohnparteien gesucht werden. Dieser proaktive Ansatz kann zukünftige Unstimmigkeiten vermeiden und trägt zu einer reibungslosen Umsetzung des Projekts bei. Durch frühzeitiges Einbeziehen aller Beteiligten und offene Gespräche lassen sich potenzielle Herausforderungen effektiv angehen und Lösungen finden, die im Sinne aller Beteiligten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass der Einbau des Treppenlifts sowohl den Bedürfnissen der Nutzer entspricht als auch den Anforderungen des Mehrfamilienhauses gerecht wird.