![](https://www.treppenlift-info.com/wp-content/uploads/treppenlift-voraussetzungen.png)
Mindestbreite der Treppe und rechtliche Bestimmungen.
Erforderlicher Platz für den Einbau eines Treppenlifts
Bei der Planung eines Treppenlifts ist es wichtig, nicht nur die Breite der Treppe, sondern auch den verfügbaren Raum am Anfang und Ende der Treppe zu berücksichtigen. Es sollte ausreichend Platz für ein sicheres Ein- und Aussteigen vorhanden sein. Dies gilt besonders, wenn Gehhilfen genutzt werden oder Unterstützung durch Pflegekräfte erforderlich ist. Für Rollstuhlnutzer wird empfohlen, eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm einzuplanen, um den Übergang vom Rollstuhl zum Treppenlift zu erleichtern.
In Mehrfamilienhäusern, in denen Treppenlifte über mehrere Etagen installiert werden, sollte auf jedem Stockwerk genügend Raum für Personen vorhanden sein, die warten, während der Lift in Betrieb ist. Eine Restlaufbreite von mindestens 60 cm sollte mindestens vorhanden sein. Es ist zu beachten, dass Plattform- oder Hublifte im Vergleich zu Sitzliften mehr Platz benötigen.